Das bisher vorwiegend für Aktiengesellschaften geregelte Revisionsrecht wurde rechtsformunabhängig gestaltet. Es gilt neu für alle juristischen Personen, nicht aber für Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften (also Personengesellschaften).
Auf die einzelnen Ziele der neuen Revisionsregelung möchten wir hier nicht näher eingehen.
Das neue Gesetz unterscheidet 2 resp. 3 Formen von Revisionen:
- ordentliche Revision
- eingeschränkte Revision
- Revisionsverzicht
Die ordentliche Revision gilt für Publikumsgesellschaften (börsenkotierte Unternehmen usw.) und wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, die 2 der 3 nachfolgenden Grössen in 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten:
- Bilanzsumme von CHF 10 Mio.
- Umsatzerlös von CHF 20 Mio.
- 50 und mehr Vollzeitstellen (im Jahresdurchschnitt)
Die ordentliche Revision gilt zudem für Unternehmen, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind. Verlangt das Gesetz keine Revision, so können die Statuten vorsehen oder die Generalversammlung beschliessen, dass die Jahresrechnung ordentlich geprüft wird.
Ergänzt werden diese Möglichkeiten durch sogenannte Opting-Möglichkeiten:
- Bei einer Gesellschaft, die zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet ist, können Minderheiten, die 10% des Gesellschaftskapitals vertreten, eine ordentliche Revision verlangen (Opting-up).
- Hat eine Gesellschaft weniger als 10 Vollzeitstellen, kann andererseits durch Zustimmung aller Gesellschafter entweder teilweise (Opting-down) oder vollständig (Opting-out) auf die Prüfung verzichtet werden.
- Denkbar ist in der Praxis auch, dass Kreditgeber darauf bestehen (Opting-in).
Eine bereits im Handelsregister eingetragene juristische Person (bisher vorwiegend Aktiengesellschaften) kann die im Handelsregister eingetragene Revisionsstelle löschen lassen, sofern sie dem Handelsregister gegenüber nachweisen kann, dass obige Bedingungen nicht erfüllt sind und sämtliche Gesellschafter/Aktionäre einverstanden sind. Entsprechende Formulare erhalten Sie von Ihrem Handelsregister.
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